Gebäudeversicherung WEG: Was versichert ist, was nicht und wer zahlt

Die Wohngebäudeversicherung gehört zu den gesetzlich vorgeschriebenen Absicherungen jeder WEG. Dieser Ratgeber erklärt, was versichert ist, was nicht, und worauf Eigentümer bei Schäden achten müssen.

Redaktionshinweis: Dieser Ratgeber wurde von der Redaktion bestehausverwaltung.com auf Basis öffentlich zugänglicher Daten erstellt: WEG-Gesetz (gesetze-im-internet.de), GDV-Statistiken (gdv.de), Statistisches Bundesamt (destatis.de) sowie VDIV-Branchenbarometer 2025 (vdiv.de).

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Auf einen Blick

  • Die WEG-Gebäudeversicherung deckt das Gemeinschaftseigentum ab: Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel sind in der Regel inklusive
  • Rechtliche Pflicht: §19 Abs. 2 Nr. 5 WEG schreibt die angemessene Versicherung des gemeinschaftlichen Eigentums zum Neuwert als Teil ordnungsgemäßer Verwaltung vor
  • Sondereigentum ist nicht mitversichert; jeder Eigentümer braucht ergänzend eine eigene Hausratversicherung
  • Hausverwaltungen wie Matera übernehmen den Abschluss, die laufende Betreuung und die Schadenskoordination der Gebäudeversicherung für die WEG

Leitungswasserschäden sind in Deutschland eine der häufigsten Ursachen für versicherte Gebäudeschäden. Laut GDV entfallen auf Leitungswasserschäden rund 40 Prozent aller Gebäudeversicherungsschäden. Für eine Wohnungseigentümergemeinschaft ist das besonders relevant: Ein Rohrbruch an der Hauptleitung kann mehrere Einheiten gleichzeitig betreffen, und die Kosten können rasch in den fünfstelligen Bereich steigen. In einer Befragung unter WEG-Eigentümern gaben 39 Prozent an, bereits einen Wasserschaden in ihrer WEG erlebt zu haben (Matera-Newsletter-Umfrage, März 2026). Wer in einer WEG wohnt oder Wohnungseigentum besitzt, sollte deshalb genau verstehen, wie die Gebäudeversicherung funktioniert.

Was ist die Gebäudeversicherung einer WEG?

Die WEG-Gebäudeversicherung ist eine Sachversicherung, die das gemeinschaftliche Eigentum einer Wohnungseigentümergemeinschaft gegen bestimmte Schadensrisiken absichert. Sie wird nicht von jedem Eigentümer einzeln abgeschlossen, sondern als gemeinsame Police für das gesamte Gebäude. Die Versicherungsprämie ist eine Gemeinschaftsausgabe, die aus den monatlichen Hausgeldzahlungen aller Eigentümer finanziert wird.

Versichert ist das Gebäude als bauliches Objekt: Außenwände, Dach, Treppenhaus, Keller, Fassade, tragende Konstruktionen und alle gemeinschaftlichen technischen Einrichtungen wie Aufzug, Heizungsanlage oder Tiefgaragentore. Nicht Gegenstand dieser Versicherung ist der persönliche Besitz der einzelnen Eigentümer innerhalb ihrer Wohneinheiten.

Die Verwaltung dieser Versicherung gehört zu den Kernaufgaben einer Hausverwaltung: Policen abschließen, Prämien bezahlen, Schäden melden und die Abwicklung mit dem Versicherer koordinieren.

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Gut zu wissen:
Eine WEG ist keine natürliche oder juristische Person im üblichen Sinne, tritt aber als Vertragspartei auf. Den Versicherungsvertrag schließt der Verwalter im Namen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ab. Die rechtliche Grundlage hierfür ist §27 Abs. 1 Nr. 1 WEG.

Ist die Gebäudeversicherung für WEGs Pflicht?

Ja, der Abschluss einer angemessenen Gebäudeversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben. §19 Abs. 2 Nr. 5 WEG zählt explizit zu den Maßnahmen ordnungsgemäßer Verwaltung, das gemeinschaftliche Eigentum zum Neuwert zu versichern sowie die Wohnungseigentümer gegen Haftpflichtansprüche abzusichern. Diese Regelung gilt seit der WEG-Reform 2020 und ist seither für alle WEGs in Deutschland verbindlich.

Für den Verwalter folgt daraus eine konkrete Handlungspflicht: Die laufende Betreuung bestehender Versicherungsverträge — Prämien zahlen, Schäden melden, Policen aktuell halten — fällt nach §27 Abs. 1 Nr. 1 WEG unter die eigenständig zu erledigenden Aufgaben. Der erstmalige Abschluss oder eine grundlegende Umgestaltung eines Versicherungsvertrags kann hingegen einen Beschluss der Eigentümerversammlung erfordern.

Die Kosten der Gebäudeversicherung sind Gemeinschaftskosten nach §16 WEG. Sie werden nach dem Miteigentumsanteil (MEA) oder dem in der Gemeinschaftsordnung festgelegten Verteilungsschlüssel auf alle Eigentümer umgelegt.

Welche Versicherungen genau als „angemessen" im Sinne des Gesetzes gelten, hängt vom Einzelfall ab. Mindeststandard ist die sogenannte verbundene Wohngebäudeversicherung, die Feuer, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel abdeckt. Ob eine Elementarschadenversicherung ebenfalls zur ordnungsgemäßen Verwaltung gehört, ist Gegenstand rechtlicher Diskussionen und hängt unter anderem von der Lage und dem Gefährdungspotenzial des Gebäudes ab.

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Gut zu wissen:
Neben der Sachversicherung für das Gebäude schreibt §19 Abs. 2 Nr. 5 WEG auch eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung vor. Diese deckt Schadensersatzansprüche Dritter ab, die durch Verletzung der Verkehrssicherungspflicht entstehen, etwa bei Stürzen auf nicht geräumten Gehwegen im Winter.

Was deckt die Gebäudeversicherung ab?

Die Standard-WEG-Gebäudeversicherung, auch „verbundene Wohngebäudeversicherung" genannt, umfasst in der Regel drei Kernsparten in einem einzigen Vertrag. Versichert ist jeweils das Gemeinschaftseigentum gegen die genannten Schadensursachen.

Versicherungssparte Typische Schäden Konkrete Beispiele
Feuerversicherung Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion Brand breitet sich vom Keller auf das Treppenhaus aus; Blitzschlag beschädigt Dachstuhl; Gasexplosion in der Tiefgarage
Leitungswasserschaden Rohrbruch, austretendes Leitungswasser, Frostschäden an Rohren Bruch der Hauptleitung im Keller; Frostschäden an Außenzapfstellen; austretendes Heizungswasser durchnässt mehrere Etagen
Sturm und Hagel Sturmschäden ab Windstärke 8, Hagelschäden Abgedecktes Dach nach Orkan; durch Hagel beschädigte Dachziegel und Fassade; eingedrückte Glasfläche im Treppenhaus

Leitungswasserschäden sind laut GDV die mit Abstand häufigste Schadenursache in der Wohngebäudeversicherung. Für WEGs wiegt das besonders schwer, weil Gemeinschaftsleitungen das gesamte Gebäude versorgen und ein Schaden viele Einheiten gleichzeitig betreffen kann.

Je nach Versicherungsvertrag können weitere Bausteine enthalten oder optional zubuchbar sein: Glasversicherung für Gemeinschaftsflächen, Vandalismus nach Einbruch, Überspannungsschäden durch Blitz oder Mietausfall durch versicherten Schaden.

Was ist nicht abgedeckt? Häufige Missverständnisse

Die Gebäudeversicherung einer WEG hat klare Grenzen. Zwei Bereiche sorgen besonders häufig für Überraschungen im Schadensfall.

Das erste Missverständnis betrifft den Schutzbereich: Viele Eigentümer nehmen an, dass „die WEG versichert ist" sie vollständig absichert. Das ist falsch. Die WEG-Gebäudeversicherung deckt ausschließlich das Gemeinschaftseigentum ab. Was innerhalb der Wohneinheit liegt und dem einzelnen Eigentümer gehört, ist nicht mitversichert: Einbauküche, Parkettboden, persönliche Gegenstände oder Einrichtungsgegenstände bleiben ungeschützt. Dafür braucht jeder Eigentümer eine eigene Hausratversicherung.

Das zweite Missverständnis betrifft Elementarschäden. Überschwemmungen durch Starkregen oder Hochwasser, Rückstau aus der Kanalisation, Erdrutsch, Erdbeben, Schneedruck und Lawinen sind in der Standard-Wohngebäudeversicherung nicht enthalten. Sie müssen als separate Naturgefahrenversicherung vereinbart werden. Die Häufigkeit von Starkregenereignissen in Deutschland hat laut GDV seit 2010 spürbar zugenommen, was diesen Baustein für viele WEGs relevanter macht als noch vor einem Jahrzehnt.

Einen weiteren Ausschlussgrund bildet die Vernachlässigung von Instandhaltungspflichten. War eine undichte Dachentwässerung bekannt und nicht behoben worden, kann die Versicherung die Leistung verweigern oder kürzen. Vorsätzlich herbeigeführte Schäden sind ebenfalls nicht gedeckt.

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Achtung:
Elementarschäden sind in der Standard-Wohngebäudeversicherung nicht enthalten. Ob eine ergänzende Elementarschadenversicherung verfügbar und bezahlbar ist, hängt von der Risikozone des Gebäudes ab (ZÜRS-Einstufung). WEGs in hochwassergefährdeten Lagen oder mit Hangexposition sollten die Deckungssituation aktiv prüfen lassen.

Gemeinschaftseigentum vs. Sondereigentum: Wer haftet im Schadensfall?

Die Abgrenzung zwischen Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum bestimmt, welche Versicherung im Schadensfall zuständig ist. Diese Grenze ist nicht immer eindeutig und führt in der Praxis zu häufigen Streitigkeiten. Einen ausführlichen Überblick bietet der Artikel zu Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum.

Schadenssituation Eigentumsebene Zuständige Versicherung
Rohrbruch an der Hauptleitung im Keller Gemeinschaftseigentum WEG-Gebäudeversicherung
Rohrbruch an der Steigleitung im Treppenhaus Gemeinschaftseigentum WEG-Gebäudeversicherung
Rohrbruch an der Versorgungsleitung innerhalb einer Einheit Einzelfallprüfung erforderlich WEG-Gebäudeversicherung in vielen Fällen, Vertragsdetails prüfen
Durchnässter Parkett durch Rohrbruch in der Steigleitung Sondereigentum Hausratversicherung des Eigentümers
Beschädigte Fassade nach Sturm Gemeinschaftseigentum WEG-Gebäudeversicherung
Zerstörter Gartenstuhl auf dem Balkon durch Hagel Hausrat/Sondereigentum Hausratversicherung des Eigentümers
Balkonboden (fest verlegter Belag) durch Hagel beschädigt Gemeinschaftseigentum WEG-Gebäudeversicherung
Brandschäden im Treppenhaus, ausgelöst durch Brand in einer Einheit Gemeinschaftseigentum WEG-Gebäudeversicherung; Regress gegenüber dem Verursacher möglich

Ein Sonderfall: Verursacht ein Eigentümer einen Schaden am Gemeinschaftseigentum fahrlässig, kann die WEG über die Versicherung regulieren und anschließend beim Verursacher Regress nehmen. Das Gleiche gilt bei vorsätzlichen Schäden, die nicht gedeckt sind. Für solche Fälle ist die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht der WEG ein wichtiger Baustein.

Unterversicherung: Das unterschätzte Risiko

Unterversicherung liegt vor, wenn der im Versicherungsvertrag vereinbarte Gebäudewert niedriger ist als der tatsächliche Wiederbeschaffungswert des Gebäudes. Im Schadensfall zahlt die Versicherung dann nur anteilig in dem Verhältnis, in dem Versicherungssumme und tatsächlicher Wert zueinander stehen. Bei einem Totalschaden an einem 3-Millionen-Euro-Gebäude, das nur auf 2 Millionen Euro versichert ist, würde die Versicherung nur zwei Drittel des Schadens ersetzen.

Die Baupreise in Deutschland sind laut Statistischem Bundesamt (destatis.de) seit 2020 um rund 30 bis 40 Prozent gestiegen. WEGs, deren Versicherungsverträge nicht regelmäßig angepasst wurden, können dadurch in eine Unterversicherungssituation geraten sein, ohne es zu merken.

Die wichtigste Schutzmaßnahme ist die gleitende Neuwertversicherung: Sie koppelt die Versicherungssumme automatisch an einen anerkannten Baupreisindex und passt die versicherte Summe jährlich an. WEGs ohne gleitende Neuwertversicherung sollten dies bei der nächsten Überprüfung des Versicherungsvertrags ansprechen. In der Regel ist die Umstellung ohne Mehrkosten im ersten Jahr möglich.

Eine regelmäßige Prüfung empfiehlt sich spätestens alle drei bis fünf Jahre oder nach baulichen Veränderungen am Gebäude, die den Wert wesentlich erhöhen.

Was kostet die Gebäudeversicherung für eine WEG?

Die Prämie für die WEG-Gebäudeversicherung hängt von mehreren Faktoren ab, die das individuelle Risikoprofil des Gebäudes bestimmen. Eine pauschale Aussage ist daher nicht möglich. Die wichtigsten Kostentreiber:

Faktor Einfluss auf die Prämie
Gebäudegröße (Wohn- und Nutzfläche) Größere Gebäude bedeuten höhere Versicherungssumme und höhere Prämie
Baujahr und Bauweise Ältere Gebäude mit veralteten Rohrleitungen oder Holzkonstruktionen werden teurer versichert
Lage (Region, Hochwasserzone) Gebäude in Hochwassergebieten oder Sturmregionen zahlen höhere Prämien
Versicherungsumfang Zusatzbausteine wie Glas, Elementarschäden oder Vandalismus erhöhen die Prämie
Schadenhistorie Eine WEG mit häufigen Vorschäden zahlt in der Regel mehr
Selbstbehalt Ein höherer Selbstbehalt senkt die Jahresprämie

Als grobe Orientierung: Die Jahresprämie für eine typische kleine WEG mit sechs bis acht Einheiten liegt je nach Lage und Ausstattung häufig zwischen 800 und 2.500 Euro. Größere WEGs mit 20 oder mehr Einheiten kommen schnell auf mehrere Tausend Euro jährlich. Zuschläge durch Elementarschadenversicherung können die Prämie je nach ZÜRS-Risikozone erheblich verteuern.

Die Kosten werden aus dem gemeinschaftlichen Haushalt der WEG getragen und in den Wirtschaftsplan eingestellt. Eigentümer zahlen sie indirekt über das monatliche Hausgeld. Regelmäßige Marktvergleiche lohnen sich: Prämienunterschiede zwischen Versicherern für vergleichbare Leistungen sind nicht ungewöhnlich, und gerade nach Ablauf längerer Vertragslaufzeiten besteht oft Spielraum für günstigere Konditionen.

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Gut zu wissen:
Viele Versicherungsverträge für WEGs laufen über mehrere Jahre mit automatischer Verlängerung. Die Kündigungsfristen liegen typischerweise bei drei Monaten vor Vertragsende. Wer wechseln möchte, muss diese Frist im Auge behalten.

Schadensfall: Wer muss was tun?

Im Schadensfall gilt als erste Handlungsregel: sofort dokumentieren, aber keine eigenmächtig beauftragten Reparaturen in Auftrag geben. Konkret bedeutet das: Schaden umfassend fotografisch festhalten, umgehend die Hausverwaltung informieren, weitergehende Maßnahmen erst nach Abstimmung einleiten. Wer ohne Freigabe der Versicherung Reparaturen veranlasst, riskiert eine Ablehnung der Kostenübernahme.

Die Hausverwaltung übernimmt nach der Meldung die weiteren Schritte: Schadensmeldung an die Versicherung, Koordination von Gutachtern, Begleitung der Regulierung bis zur Auszahlung. Bei strittigen Ablehnungen kann die Hausverwaltung im Namen der WEG Widerspruch einlegen. Gelingt keine außergerichtliche Einigung, ist rechtliche Beratung der nächste Schritt.

Für Eigentümer, die ihren Hausrat betreffen: Auch wenn die WEG-Police für den Gebäudeschaden zuständig ist, müssen Schäden an Mobiliar und persönlichem Eigentum separat über die eigene Hausratversicherung gemeldet werden. Beide Meldungen können parallel laufen.

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Gut zu wissen:
Notmaßnahmen zur Schadensabwendung, also Maßnahmen, die unmittelbar notwendig sind, um einen größeren Schaden zu verhindern (etwa das Absperren einer geborstenen Leitung), sind auch ohne Vorabgenehmigung zulässig. Die Kosten hierfür übernimmt die Versicherung in der Regel. Alle weitergehenden Reparaturen erfordern die Freigabe des Versicherers.

Matera und die Gebäudeversicherung der WEG

Professionelle Hausverwaltungen übernehmen die gesamte Versicherungsverwaltung für die WEG: Vertragsabschluss oder Vertragsübernahme, laufende Betreuung, Prüfung auf ausreichende Deckung und vollständige Schadenskoordination im Schadenfall.

Anbieter wie Matera bieten diese Leistungen als Bestandteil ihrer Vollverwaltung an. Matera betreut WEGs mit einem über 70 festangestellten Experten umfassenden Team aus Juristen, Buchhaltern und Bauexperten und garantiert eine Reaktionszeit von maximal 48 Stunden. Jede WEG erhält einen persönlichen, zertifizierten Hausverwalter nach §26a WEG als Ansprechpartner vor Ort. Matera ist mit diesem Modell in Berlin, Hamburg, Köln, Düsseldorf, München und Stuttgart vertreten. Bundesweit verfügbar ist zudem die Fernverwaltung, bei der alle Leistungen ohne physische Präsenz erbracht werden.

Für WEGs, die regionale Verwaltungsoptionen in einzelnen Städten prüfen möchten, gibt es auf bestehausverwaltung.com einen Überblick über Hausverwaltungen in Berlin sowie weiterführende Informationen im Artikel zur besten Hausverwaltung in Deutschland.

Fazit zur Gebäudeversicherung für WEGs

Die Gebäudeversicherung einer WEG ist keine optionale Zusatzleistung, sondern gesetzlich vorgeschrieben und für das finanzielle Funktionieren der Gemeinschaft grundlegend. §19 Abs. 2 Nr. 5 WEG schreibt die Versicherung des Gemeinschaftseigentums zum Neuwert ausdrücklich als Teil ordnungsgemäßer Verwaltung vor.

Zwei Punkte verdienen besondere Aufmerksamkeit: Erstens ist die Abgrenzung zwischen Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum für die Frage der Zuständigkeit im Schadensfall zentral. Eigentümer, die annehmen, durch die WEG-Police vollständig abgesichert zu sein, können im Schadensfall ohne eigene Hausratversicherung erheblich schlechter gestellt sein. Zweitens ist das Unterversicherungsrisiko angesichts der stark gestiegenen Baupreise seit 2020 real geworden. Eine gleitende Neuwertversicherung und regelmäßige Vertragsprüfungen gehören damit zur praktischen Konsequenz aus diesem Preisanstieg. Eine kompetente Hausverwaltung stellt sicher, dass beide Themen nicht aus dem Blick geraten.

FAQ — Häufige Fragen zur Gebäudeversicherung WEG

Welche Versicherungen muss eine WEG zwingend abschließen?

Nach §19 Abs. 2 Nr. 5 WEG sind mindestens eine angemessene Versicherung des gemeinschaftlichen Eigentums zum Neuwert sowie eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung Pflicht. Elementarschadenversicherungen und weitere Bausteine sind rechtlich keine Pflicht, können aber je nach Lage und Gebäudesituation zur ordnungsgemäßen Verwaltung gehören.

Muss jeder Wohnungseigentümer zusätzlich eine eigene Versicherung abschließen?

Die WEG-Gebäudeversicherung schützt ausschließlich das Gemeinschaftseigentum. Für Schäden an Einrichtungsgegenständen, Einbauküchen und persönlichem Eigentum innerhalb der Wohneinheit braucht jeder Eigentümer eine eigene Hausratversicherung. Eine Eigentümerhaftpflicht kann ebenfalls sinnvoll sein.

Was passiert, wenn die WEG keine Gebäudeversicherung hat?

Fehlt eine Gebäudeversicherung, haften alle Eigentümer anteilig für Schäden am Gemeinschaftseigentum aus der Gemeinschaftskasse. Bei einem größeren Brand oder Wasserschaden können das schnell Hunderttausende Euro sein. Eine WEG ohne Gebäudeversicherung verletzt zudem die gesetzliche Pflicht aus §19 Abs. 2 Nr. 5 WEG, was zu Schadensersatzansprüchen gegenüber dem Verwalter führen kann.

Was ist der Unterschied zwischen Gebäudeversicherung und Hausratversicherung?

Die Gebäudeversicherung deckt das Gebäude selbst und alle fest mit ihm verbundenen Bestandteile. Die Hausratversicherung schützt den beweglichen Besitz innerhalb einer Wohneinheit. In einer WEG ist die Gebäudeversicherung Gemeinschaftssache, die Hausratversicherung Privatsache jedes einzelnen Eigentümers.

Deckt die WEG-Gebäudeversicherung auch Elementarschäden ab?

Nein, nicht in der Standardpolice. Schäden durch Überschwemmung, Starkregen, Rückstau, Erdrutsch, Erdbeben, Schneedruck oder Lawinen müssen als separate Naturgefahrenversicherung vereinbart werden. Ob und zu welchem Preis das möglich ist, hängt von der ZÜRS-Risikoklassifizierung des Gebäudestandorts ab.

Was ist eine gleitende Neuwertversicherung und warum ist sie für WEGs wichtig?

Eine gleitende Neuwertversicherung passt die versicherte Gebäudesumme automatisch an den Baupreisindex an. Das schützt vor Unterversicherung: Steigen die Baupreise, ohne dass die Versicherungssumme angepasst wird, ersetzt die Versicherung im Schadensfall nur anteilig. Seit dem starken Baupreisanstieg zwischen 2020 und 2024 (laut Statistischem Bundesamt rund 30 bis 40 Prozent) ist dieser Punkt für viele WEGs besonders relevant.

Wer ist bei einem Wasserschaden durch eine geplatzte Rohrleitung zuständig?

Das hängt davon ab, zu welchem Eigentum die Leitung gehört. Leitungen im Gemeinschaftseigentum (Hauptleitungen, Steigleitungen bis zur Abzweigung in die Wohneinheit) sind über die WEG-Gebäudeversicherung abgedeckt. Schäden am Sondereigentum (Mobiliar, Parkett, Einbauten) müssen über die Hausratversicherung des jeweiligen Eigentümers abgewickelt werden.

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