Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG): Was Eigentümer 2026 wissen müssen

Wer eine Eigentumswohnung kauft, wird automatisch Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Dieser Ratgeber erklärt, wie eine WEG funktioniert, welche Rechte und Pflichten Eigentümer haben und worauf es bei der Verwaltung ankommt.

Redaktionshinweis: Dieser Ratgeber wurde von der Redaktion bestehausverwaltung.com auf Basis öffentlich zugänglicher Daten erstellt: dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG-Gesetz), Branchenberichten von VDIV und CRES, dem Zensus 2024 sowie Fachliteratur zum WEG-Recht.

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Auf einen Blick

  • In Deutschland gibt es rund 427.000 WEGs mit 9,3 Millionen Eigentumswohnungen (Zensus 2024, wohnen-im-eigentum.de)
  • Die Verwaltung einer WEG kostet im Schnitt 27 bis 42 Euro brutto pro Einheit und Monat bei Neuverträgen (CRES Verwalterentgelt-Studie 2025, ivd.net)
  • Seit der WEG-Reform 2020 können Eigentümer ihren Verwalter jederzeit mit einfacher Mehrheit abberufen
  • Anbieter wie Matera setzen auf einen Betreuungsschlüssel von rund 25 WEGs pro Verwalter, während der Branchendurchschnitt bei über 80 liegt

In Deutschland existieren rund 427.000 Wohnungseigentümergemeinschaften mit insgesamt 9,3 Millionen Eigentumswohnungen (Zensus 2024, wohnen-im-eigentum.de). Wer eine Eigentumswohnung kauft, wird automatisch Teil einer solchen Gemeinschaft und übernimmt damit Rechte und Pflichten, die vielen beim Kauf nicht bewusst sind. In einer Umfrage unter WEG-Eigentümern gaben 53 % an, sich nicht ausreichend über ihre Rechte und Pflichten informiert zu fühlen (Matera-Newsletter-Umfrage, Januar 2026). Dieser Ratgeber erklärt, wie eine Wohnungseigentümergemeinschaft aufgebaut ist, welche Aufgaben sie hat und worauf es bei der Verwaltung ankommt.

Was ist eine Wohnungseigentümergemeinschaft?

Eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ist der Zusammenschluss aller Eigentümer von Wohnungen innerhalb eines Gebäudes oder einer Wohnanlage. Die WEG ist rechtlich im Wohnungseigentumsgesetz geregelt und entsteht, sobald eine Immobilie in mehrere Eigentumseinheiten aufgeteilt wird. Seit der WEG-Reform 2020 ist jede Wohnungseigentümergemeinschaft voll rechtsfähig, kann also Verträge abschließen, klagen und verklagt werden.

Die wichtigste Aufgabe der WEG besteht in der ordnungsgemäßen Verwaltung des Gemeinschaftseigentums nach §19 WEG. Dazu gehören beispielsweise die Pflege von Treppenhaus, Fassade, Dach, Heizungsanlage und Außenanlagen.

Wie entsteht eine WEG?

Eine WEG entsteht durch die sogenannte Teilungserklärung. Dieses notariell beurkundete Dokument wird häufig als „Verfassung der WEG" bezeichnet, denn es regelt die grundlegenden Spielregeln der Gemeinschaft. Die Teilungserklärung legt fest, welche Gebäudeteile Sondereigentum (also einzelne Wohnungen) und welche Gemeinschaftseigentum sind. Gleichzeitig werden die Miteigentumsanteile (MEA) für jede Einheit bestimmt, die sich aus dem Verhältnis der einzelnen Wohnung zum Gesamtgebäude ergeben. Diese Anteile sind entscheidend, denn sie bestimmen in vielen WEGs das Stimmrecht auf der Eigentümerversammlung und den Anteil an den Gemeinschaftskosten.

Die Teilungserklärung enthält in der Regel auch die Gemeinschaftsordnung, die Nutzungsregeln, Kostenverteilung und besondere Rechte (wie Sondernutzungsrechte) festlegt. Der Ablauf der Gründung im Überblick: Zunächst lässt der Eigentümer oder Bauträger die Teilungserklärung notariell beurkunden. Anschließend werden die einzelnen Einheiten im Grundbuch als eigenständige Wohnungsgrundbücher eingetragen. Mit der Eintragung entsteht die WEG rechtlich. Sobald mindestens zwei Einheiten unterschiedlichen Personen gehören, ist die Gemeinschaft aktiv und muss die ordnungsgemäße Verwaltung organisieren.

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Gut zu wissen:
Wer eine Eigentumswohnung kauft, wird automatisch Mitglied der WEG. Ein Austritt ist nicht möglich, solange man Eigentümer bleibt. Die einzige Möglichkeit, die WEG zu verlassen, ist der Verkauf der Wohnung.

Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum: Was gehört wem?

Die Unterscheidung zwischen Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum gehört zu den wichtigsten Grundlagen im WEG-Recht. Sie bestimmt, wer für Instandhaltung, Kosten und Entscheidungen zuständig ist.

Gemeinschaftseigentum (gehört allen) Sondereigentum (gehört dem einzelnen Eigentümer)
Treppenhaus, Flure, Eingangsbereiche Die einzelne Wohnung (Innenräume)
Dach und Fassade Bodenbeläge (soweit nicht tragend)
Tragende Wände und Fundamente Innentüren
Heizungsanlage und Leitungen (bis zur Wohnung) Sanitäreinrichtungen innerhalb der Wohnung
Aufzug Kücheneinbauten
Garten und Hofflächen Kellerraum (wenn in Teilungserklärung zugewiesen)
Fenster und Außentüren Innenwände (soweit nicht tragend)

In der Praxis ist die Abgrenzung nicht immer eindeutig. Ein häufiges Beispiel: Wasserleitungen gehören bis zum Abzweig in die Wohnung zum Gemeinschaftseigentum, ab dem Abzweig zum Sondereigentum. Bei einem Rohrbruch hängt die Zuständigkeit also davon ab, wo genau das Problem liegt. Ähnlich verhält es sich mit Fenstern: Die Fensterrahmen und die Verglasung gehören zum Gemeinschaftseigentum, auch wenn sie sich an der eigenen Wohnung befinden. Die WEG entscheidet daher gemeinsam über einen Fenstertausch.

Neben diesen beiden Kategorien gibt es das Sondernutzungsrecht: Ein Eigentümer darf einen bestimmten Teil des Gemeinschaftseigentums exklusiv nutzen, obwohl er der Gemeinschaft gehört. Typische Beispiele sind Stellplätze, Gartenflächen oder Terrassen. Das Sondernutzungsrecht wird in der Teilungserklärung festgelegt und kann nachträglich nur mit Zustimmung aller Eigentümer geändert werden. Die Instandhaltungspflicht für sondergenutzte Flächen liegt je nach Teilungserklärung beim berechtigten Eigentümer oder bei der Gemeinschaft.

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Gut zu wissen:
Die Frage, ob ein Bauteil zum Gemeinschafts- oder Sondereigentum gehört, sorgt in der Praxis häufig für Streit. Typische Konfliktthemen sind die Zuständigkeit bei Fensterreparaturen, Wasserschäden an der Grenze zwischen Gemeinschafts- und Sondereigentum oder die Nutzung von Gemeinschaftsflächen.

Welche Aufgaben hat eine Wohnungseigentümergemeinschaft?

Die zentrale Aufgabe jeder WEG ist die ordnungsgemäße Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums nach §19 Abs. 1 WEG. Was sich dahinter verbirgt, lässt sich in vier Bereiche gliedern.

Instandhaltung und Instandsetzung: Die WEG ist dafür verantwortlich, das Gebäude in einem funktionsfähigen Zustand zu halten. Dazu gehören regelmäßige Wartung der Heizungsanlage, Reparaturen am Dach oder an der Fassade, die Pflege der Außenanlagen und die Behebung von Schäden am Gemeinschaftseigentum. Gerade bei älteren Gebäuden fallen Sanierungsmaßnahmen ins Gewicht, etwa an Dach, Fassade oder Heizungsanlage.

Finanzverwaltung: Die WEG muss einen jährlichen Wirtschaftsplan aufstellen, der die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben auflistet. Auf dieser Basis wird das monatliche Hausgeld berechnet, das jeder Eigentümer zahlt. Nach Ablauf des Wirtschaftsjahres erstellt die Verwaltung eine Jahresabrechnung, die alle tatsächlich angefallenen Kosten den Vorschüssen gegenüberstellt.

Erhaltungsrücklage bilden: Jede WEG ist verpflichtet, eine Erhaltungsrücklage (früher Instandhaltungsrücklage) anzusammeln. Dieses Geld dient als finanzielles Polster für größere Reparaturen oder Sanierungen. Als Richtwert gelten 0,80 bis 1,00 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche und Monat, bei Altbauten mit hohem Sanierungsbedarf auch 1,50 Euro und mehr. In einer Umfrage unter WEG-Eigentümern halten 80 % die Rücklagen ihrer WEG für nicht ausreichend (Matera-Newsletter-Umfrage, November 2025).

Beschlüsse fassen: Die Eigentümergemeinschaft trifft Entscheidungen per Beschluss auf der Eigentümerversammlung oder per Umlaufbeschluss. Beschlüsse betreffen unter anderem den Wirtschaftsplan, Sanierungsmaßnahmen, die Bestellung oder Abberufung des Verwalters und Änderungen der Hausordnung. Ein Umlaufbeschluss ist ein Beschluss, der außerhalb der Versammlung in Textform (z.B. per E-Mail) gefasst werden kann und seit der WEG-Reform 2020 nur noch eine einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen erfordert.

Hausordnung durchsetzen: Jede WEG legt Regeln für das Zusammenleben im Gebäude fest. Die Hausordnung regelt beispielsweise Ruhezeiten, die Nutzung von Gemeinschaftsflächen, die Tierhaltung oder die Müllentsorgung. Verstöße gegen die Hausordnung kann die WEG durch Beschluss sanktionieren.

Die drei Organe einer WEG: Versammlung, Verwalter und Beirat

Jede Wohnungseigentümergemeinschaft hat drei Organe, die zusammen die Verwaltung organisieren.

Die Eigentümerversammlung (ETV)

Die Eigentümerversammlung ist das wichtigste Beschlussorgan der WEG. Sie muss mindestens einmal im Jahr stattfinden (§24 Abs. 1 WEG). Auf der ETV beraten, diskutieren und beschließen die Eigentümer über alle Angelegenheiten der Gemeinschaft: vom Wirtschaftsplan über Sanierungsmaßnahmen bis zur Wahl des Verwalters.

Die Einberufung erfolgt in der Regel durch den Verwalter mit einer Frist von mindestens drei Wochen (§24 Abs. 4 WEG). Die Einladung muss in Textform erfolgen, also per E-Mail, Brief oder Fax, und die Tagesordnung enthalten. Wenn der Verwalter sich weigert, die ETV einzuberufen, kann auch der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats oder ein durch Beschluss ermächtigter Eigentümer einladen (§24 Abs. 3 WEG). Außerdem können mehr als ein Viertel aller Eigentümer die Einberufung verlangen, wenn sie Zweck und Gründe in Textform angeben (§24 Abs. 2 WEG).

Der typische Ablauf einer Eigentümerversammlung folgt einer festen Struktur: Zunächst wird die Anwesenheitsliste erstellt und die Beschlussfähigkeit festgestellt. Dann eröffnet der Versammlungsleiter (in der Regel der Verwalter) die Sitzung. Die Tagesordnungspunkte werden nacheinander vorgestellt, diskutiert und per Abstimmung beschlossen. Am Ende wird die Versammlung geschlossen. Das Protokoll muss anschließend allen Eigentümern zugestellt werden.

Merkmal Details
Häufigkeit Mindestens 1x pro Jahr
Einberufung Durch den Verwalter, Frist: mind. 3 Wochen
Beschlussfähigkeit Keine Mindestteilnehmerzahl erforderlich
Abstimmung In der Regel einfache Mehrheit (§25 WEG)
Online-Teilnahme Möglich, wenn per Beschluss zugelassen (§23 WEG)

In der Praxis dauern die meisten Eigentümerversammlungen ein bis zwei Stunden, bei größeren WEGs oder komplexen Tagesordnungen auch länger.

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Achtung:
Beschlüsse, die nicht ordnungsgemäß zustande kommen, können innerhalb eines Monats nach der Versammlung angefochten werden. Materielle Fehler (z.B. ein fehlerhafter Wirtschaftsplan) und formelle Fehler (z.B. eine zu kurze Einberufungsfrist) sind gleichermaßen Anfechtungsgründe.

Der WEG-Verwalter

Der Verwalter übernimmt die laufende Verwaltung des Gemeinschaftseigentums. Er ist erster Ansprechpartner für die Eigentümer und für externe Dritte wie Handwerker, Banken oder Versicherungen. Rund 90 % aller WEGs in Deutschland werden von einem professionellen Verwalter betreut, etwa 10 % verwalten sich selbst.

Die Hauptaufgaben des Verwalters umfassen die Umsetzung der Beschlüsse der Eigentümerversammlung, die Buchhaltung der WEG, die Verwaltung der Erhaltungsrücklage, die jährliche Erstellung des Wirtschaftsplans und der Jahresabrechnung, die Einberufung und Durchführung der ETV sowie die Durchsetzung der Hausordnung.

Seit der WEG-Reform 2020 haben Eigentümergemeinschaften mit drei oder mehr Mitgliedern einen Anspruch auf einen zertifizierten Verwalter nach §26a WEG. Die Zertifizierung erfolgt über eine IHK-Prüfung, die kaufmännische, rechtliche und technische Grundlagen der WEG-Verwaltung abdeckt.

Ein häufiges Problem in der Praxis: Viele Eigentümer wissen nicht, wie gut oder schlecht ihr Verwalter arbeitet, weil Vergleichswerte fehlen. Häufige Kritikpunkte an Hausverwaltungen sind mangelnde Transparenz, langsame Reaktionszeiten und fehlende Organisation. 57 % der Hausverwaltungen in Deutschland haben bereits unrentable Mandate aufgegeben, was die Suche nach einem neuen Verwalter für viele WEGs zusätzlich erschwert (VDIV Branchenbarometer 2025, vdiv.de).

Der Verwaltungsbeirat

Der Verwaltungsbeirat setzt sich aus Mitgliedern der Eigentümergemeinschaft zusammen und hat eine doppelte Funktion: Er unterstützt den Verwalter und kontrolliert ihn gleichzeitig. Der Beirat ist das Bindeglied zwischen den Eigentümern und der Hausverwaltung.

Zu den typischen Aufgaben gehören die Prüfung des Wirtschaftsplans und der Jahresabrechnung, die Vorbereitung der Eigentümerversammlung gemeinsam mit dem Verwalter und die Vertretung der Interessen der Eigentümergemeinschaft. In vielen WEGs engagieren sich vor allem langjährige Eigentümer im Beirat. Die Bereitschaft zur ehrenamtlichen Mitarbeit ist allerdings nicht selbstverständlich, insbesondere in größeren WEGs.

Welche Rechte und Pflichten haben Eigentümer in einer WEG?

Wer Teil einer WEG ist, hat sowohl Rechte als auch Pflichten. Die wichtigsten im Überblick.

Rechte

Jeder Eigentümer hat das Recht, sein Sondereigentum frei zu nutzen, solange er dabei keine anderen Eigentümer beeinträchtigt. Er darf an der Eigentümerversammlung teilnehmen und dort abstimmen. Er hat Einsichtsrecht in alle Unterlagen der WEG, einschließlich Jahresabrechnung, Wirtschaftsplan und Protokolle. Außerdem kann er die Einberufung einer außerordentlichen Eigentümerversammlung verlangen, wenn mindestens ein Viertel aller Eigentümer dies unterstützt (§24 Abs. 2 WEG).

Beim Stimmrecht gibt es unterschiedliche Modelle. Die Teilungserklärung legt fest, ob nach dem Kopfprinzip (eine Stimme pro Eigentümer), nach Wohnungen (eine Stimme pro Einheit) oder nach Miteigentumsanteilen abgestimmt wird. In der Praxis ist die Frage, welches Stimmrechtsprinzip das fairste ist, regelmäßig Gegenstand von Diskussionen unter Eigentümern.

Pflichten

Die wichtigste finanzielle Pflicht ist die Zahlung des monatlichen Hausgeldes. Das Hausgeld deckt die laufenden Bewirtschaftungskosten der WEG und setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen:

Bestandteil Beispiele Umlagefähig auf Mieter?
Betriebskosten Wasser, Müllabfuhr, Gebäudeversicherung, Straßenreinigung Ja
Heizkosten Heizung, Warmwasser Ja
Verwaltungsgebühren Honorar der Hausverwaltung Nein
Erhaltungsrücklage Monatliche Rücklagenbildung für Sanierungen Nein

Die Höhe des Hausgeldes richtet sich nach dem Wirtschaftsplan und dem Verteilerschlüssel, der in der Regel auf den Miteigentumsanteilen basiert. Wer eine Eigentumswohnung vermietet, kann nur die umlagefähigen Anteile als Nebenkosten an den Mieter weitergeben. Die Verwaltungsgebühren und die Erhaltungsrücklage trägt der Eigentümer selbst.

Darüber hinaus sind Eigentümer verpflichtet, die Hausordnung einzuhalten, Beschlüsse der Eigentümerversammlung zu respektieren und bauliche Veränderungen am Sondereigentum nur im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben durchzuführen. Bei Veränderungen am Gemeinschaftseigentum ist immer ein Beschluss der Eigentümerversammlung nötig (§20 WEG).

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Achtung:
Wer sein Hausgeld nicht zahlt, riskiert ein Mahnverfahren durch die Hausverwaltung. In schwerwiegenden Fällen kann die WEG sogar die Zwangsversteigerung der Eigentumswohnung betreiben. 7 % der WEG-Eigentümer in einer Befragung geben an, dass Hausgeldrückstände zu ihren größten Problemen in der WEG gehören.

Was kostet die Verwaltung einer WEG?

Die Kosten für die WEG-Verwaltung hängen von der Größe der Gemeinschaft, dem Standort und dem Leistungsumfang der Hausverwaltung ab. Die CRES Verwalterentgelt-Studie 2025 (im Auftrag von BVI, IVD und DIA, ivd.net) liefert aktuelle Richtwerte für Neuverträge:

WEG-Größe Kosten pro Einheit/Monat (netto) Quelle
Klein (bis 10 Einheiten) 25–40 € hausverwalter-vermittlung.de, 2026
Mittel (10–30 Einheiten) 22–30 € hausverwalter-vermittlung.de, 2026
Groß (30–80 Einheiten) 18–26 € hausverwalter-vermittlung.de, 2026
Sehr groß (80+ Einheiten) 17–24 € hausverwalter-vermittlung.de, 2026
Bundesdurchschnitt (brutto, Neuverträge) 27,37–41,65 € CRES 2025, ivd.net

Die Kosten sind in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen: Zwischen 2010 und 2023 um 52 % nominal, inflationsbereinigt um 22,6 % (CRES, ivd.net). Die Gründe liegen im Fachkräftemangel in der Branche und im wachsenden Aufgabenspektrum der Verwalter.

„Diese moderaten Kostensteigerungen stehen in keinem Verhältnis zur Mehrbelastung der Verwalter durch Modernisierungsaufgaben", erklärt Prof. Dr. Marco Wölfle vom Center for Real Estate Studies (CRES, ivd.net).

Zu den Basiskosten kommen in vielen Fällen Sonderhonorare hinzu, etwa für außerordentliche Eigentümerversammlungen (rund 98 % der Verwalter berechnen diese separat) oder für die Bauüberwachung bei Sanierungsprojekten (3–5 % der Bausumme). Insgesamt können Sonderleistungen die Basisgebühr um 30 bis 50 % erhöhen.

Auch regional gibt es erhebliche Unterschiede: In München und Frankfurt liegen die Verwaltungskosten deutlich über dem Bundesdurchschnitt, während Städte wie Leipzig oder Essen eher im unteren Bereich liegen. Wer aktiv Angebote vergleicht, kann laut einer Datenanalyse der Hausverwaltung Matera im Schnitt 18 % an Verwaltungskosten einsparen (Hugo Lime, Head of Data, Matera).

„Ohne angemessene Vergütung keine professionelle Dienstleistung", kommentiert der VDIV Deutschland die Entwicklung in seinem Branchenbarometer 2024 (vdiv.de). Die steigenden Kosten spiegeln auch das wachsende Aufgabenspektrum wider: „Hausverwaltungen übernehmen heute Funktionen, die von Begleitungen von Sanierungen und Energieberatung über umfassende Verwaltungsaufgaben bis hin zu Notfallmanagement reichen", sagt Carl-Christian Franzen, stellvertretender Vorsitzender des IVD Nord (ivd.net).

WEG-Reform 2020: Was sich geändert hat

Das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) trat am 1. Dezember 2020 in Kraft und brachte grundlegende Änderungen für WEGs.

Thema Vor der Reform Nach der Reform
Verwalterabberufung Nur aus wichtigem Grund möglich Jederzeit mit einfacher Mehrheit, ohne Angabe von Gründen (§26 Abs. 3 WEG)
Verwaltervertrag Lief bis zum Vertragsende weiter Endet spätestens 6 Monate nach Abberufung
Zertifizierter Verwalter Keine Zertifizierungspflicht Ab 3 Eigentümern Anspruch auf zertifizierten Verwalter nach §26a WEG (IHK-Prüfung)
Beschlussfassung Teils doppelte Mehrheit nötig Vereinfachte Beschlussfassung mit einfacher Mehrheit für die meisten Themen
Bauliche Veränderungen Einstimmigkeit für viele Maßnahmen Einfache Mehrheit genügt für bauliche Veränderungen (§20 WEG), Kosten tragen die Zustimmenden
Online-ETV Nicht gesetzlich geregelt Hybrid-Versammlungen per Beschluss möglich (§23 WEG)
Rechtsfähigkeit der WEG Teilrechtsfähig Voll rechtsfähig: Die WEG kann Verträge abschließen, klagen und verklagt werden

„Der Verwalterwechsel ist einfacher als die meisten denken. Seit der WEG-Reform reicht ein einfacher Mehrheitsbeschluss, ohne Angabe von Gründen", erläutert Moritz Himmelreich, Deutschlandchef von Matera.

Die Reform hat die Rechte der Eigentümer erheblich gestärkt. Besonders die vereinfachte Abberufung des Verwalters und die Möglichkeit, bauliche Veränderungen (etwa energetische Sanierungen, Wallbox-Installation oder Barrierefreiheit) mit einfacher Mehrheit zu beschließen, haben die Handlungsfähigkeit von WEGs verbessert. Trotzdem sind viele Eigentümer nicht ausreichend über ihre neuen Möglichkeiten informiert. Wer die Reform im Detail nachlesen möchte, findet den Gesetzestext unter gesetze-im-internet.de.

Matera, CasaCura oder KleineWEG - Wie finden WEGs die passende Hausverwaltung?

Rund 22.000 Hausverwaltungen sind in Deutschland aktiv, Tendenz sinkend (VDIV Branchenbarometer 2025, vdiv.de). Gleichzeitig melden 70 % der Verwaltungen eine Überlastung ihrer Mitarbeiter, und 57 % haben bereits unrentable Mandate aufgegeben (VDIV Branchenbarometer 2025, vdiv.de). Die Suche nach einer guten Hausverwaltung ist für viele WEGs eine echte Herausforderung geworden.

„Wir haben heute einen Verwaltermarkt und keinen Eigentümermarkt mehr", sagt Martin Kassler, Geschäftsführer des VDIV Deutschland (haufe.de).

Welche Verwaltungsmodelle gibt es?

Die Verwaltung einer WEG kann auf unterschiedliche Weise organisiert werden:

Modell Beschreibung Geeignet für
Vollverwaltung Ein professioneller Verwalter übernimmt alle kaufmännischen, technischen und rechtlichen Aufgaben, mit Präsenz vor Ort Mittlere bis große WEGs, die alles abgeben möchten
Fernverwaltung Professionelle Verwaltung ohne Vor-Ort-Präsenz, Kommunikation per Telefon, E-Mail oder Videokonferenz Kleine bis mittlere WEGs bundesweit
Unterstützte Selbstverwaltung Eigentümer verwalten selbst, unterstützt durch Plattform, Buchhaltungstools und Expertenteam Kleine WEGs, die Kosten sparen und Kontrolle behalten möchten

Anbieter wie Matera bieten alle drei Modelle an und setzen dabei auf einen Betreuungsschlüssel von rund 25 WEGs pro Verwalter. Zum Vergleich: Der Branchendurchschnitt liegt bei über 80 Einheiten pro Verwalter. Daneben gibt es zahlreiche überregionale und regionale Hausverwaltungen, die jeweils eigene Schwerpunkte setzen.

Worauf sollten Eigentümer bei der Auswahl achten?

Die drei häufigsten Gründe für Unzufriedenheit mit einer Hausverwaltung sind schlechte Erreichbarkeit, mangelnde Transparenz und hohe Kosten. Bei der Auswahl lohnt es sich, auf folgende Kriterien zu achten:

Zertifizierung: Seit der WEG-Reform 2020 haben WEGs mit drei oder mehr Eigentümern Anspruch auf einen zertifizierten Verwalter (§26a WEG). Die IHK-Zertifizierung garantiert eine Mindestqualifikation in kaufmännischen, rechtlichen und technischen Fragen.

Reaktionszeit: Wie schnell antwortet die Verwaltung auf Anfragen? Anbieter wie Matera garantieren eine maximale Reaktionszeit von 48 Stunden. Schlechte Erreichbarkeit ist einer der häufigsten Kündigungsgründe bei Hausverwaltungen.

Transparenz: Haben Eigentümer Echtzeit-Einblick in Buchungen, Verträge und Dokumente? Oder erhalten sie Informationen erst auf Anfrage?

Kosten und Vertrag: Wie setzt sich das Honorar zusammen? Welche Sonderleistungen kosten extra? Wie lang ist die Vertragslaufzeit?

Einen umfassenden Vergleich von Hausverwaltungen in verschiedenen Städten bieten unter anderem unsere Ratgeber zu Hausverwaltungen in Berlin, Hamburg und München.

Fazit

Eine Wohnungseigentümergemeinschaft ist mehr als eine juristische Konstruktion. Sie ist der Rahmen, in dem Eigentümer gemeinsam über den Zustand, die Kosten und die Zukunft ihrer Immobilie entscheiden. Wer seine Rechte kennt, die Aufgaben der WEG versteht und eine passende Verwaltung wählt, legt die Grundlage für ein gut betreutes Gebäude. Die WEG-Reform 2020 hat den Eigentümern dafür deutlich mehr Handlungsspielraum gegeben: Der Verwalter kann jederzeit abberufen werden, bauliche Veränderungen lassen sich mit einfacher Mehrheit beschließen, und die Anforderungen an zertifizierte Verwalter sorgen für eine höhere Mindestqualität in der Branche. Für einen Überblick über Verwaltungsanbieter lohnt sich ein Blick auf unseren Vergleich der besten Hausverwaltungen in Deutschland.

FAQ: Häufige Fragen zur Wohnungseigentümergemeinschaft

Was ist eine Wohnungseigentümergemeinschaft einfach erklärt?

Eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ist die Gemeinschaft aller Wohnungseigentümer in einem Gebäude. Sie verwaltet gemeinsam das Gebäude, trifft Entscheidungen per Abstimmung und teilt sich die Kosten für Instandhaltung und Verwaltung. In Deutschland gibt es rund 427.000 WEGs mit 9,3 Millionen Eigentumswohnungen (Zensus 2024, wohnen-im-eigentum.de).

Wie entsteht eine Wohnungseigentümergemeinschaft?

Eine WEG entsteht durch die Teilungserklärung, die beim Notar beurkundet und im Grundbuch eingetragen wird. Sobald mindestens zwei Eigentumseinheiten verschiedenen Personen gehören, ist die Gemeinschaft aktiv. Wer eine Eigentumswohnung kauft, wird automatisch Mitglied.

Was kostet eine WEG-Verwaltung pro Einheit im Monat?

Die Kosten liegen laut CRES Verwalterentgelt-Studie 2025 bei Neuverträgen zwischen 27,37 und 41,65 Euro brutto pro Einheit und Monat (ivd.net). Kleinere WEGs zahlen tendenziell mehr pro Einheit als große Gemeinschaften. Dazu kommen in vielen Fällen Sonderhonorare für außerordentliche Leistungen.

Kann ich aus einer WEG austreten?

Nein, ein einseitiger Austritt aus einer WEG ist nicht möglich. Solange Sie Eigentümer einer Wohnung in der Gemeinschaft sind, gehören Sie automatisch zur WEG. Die einzige Möglichkeit, die WEG zu verlassen, ist der Verkauf der Eigentumswohnung. Eine Auflösung der gesamten WEG ist nur mit Zustimmung aller Eigentümer möglich.

Welche Rechte hat ein einzelner Eigentümer in der WEG?

Jeder Eigentümer darf sein Sondereigentum frei nutzen, an der Eigentümerversammlung teilnehmen und abstimmen, Einsicht in alle WEG-Unterlagen nehmen und eine außerordentliche Versammlung einberufen lassen (wenn ein Viertel der Eigentümer dies unterstützt). Seit der WEG-Reform 2020 können Eigentümer ihren Verwalter außerdem jederzeit mit einfacher Mehrheit abberufen.

Was ist der Unterschied zwischen Hausgeld und Nebenkosten?

Das Hausgeld wird von Eigentümern gezahlt und umfasst alle Bewirtschaftungskosten der WEG plus die Zuführung zur Erhaltungsrücklage und die Verwaltungsgebühren. Die Nebenkosten (Betriebskosten) sind der Teil der Kosten, den ein vermietender Eigentümer auf seinen Mieter umlegen kann. Das Hausgeld ist in der Regel höher als die umlagefähigen Nebenkosten, weil die Erhaltungsrücklage und die Verwaltungsgebühren nicht umlagefähig sind.

Was passiert, wenn die WEG keinen Verwalter findet?

Wenn kein Verwalter bestellt ist oder der Verwalter sich weigert, seine Pflichten zu erfüllen, kann der Verwaltungsbeiratsvorsitzende oder ein durch Beschluss ermächtigter Eigentümer die Eigentümerversammlung einberufen (§24 Abs. 3 WEG). Die WEG kann sich auch für die Selbstverwaltung entscheiden, bei der ein Eigentümer als interner Verwalter bestellt wird. Anbieter wie Matera bieten für diesen Fall auch Fernverwaltungsmodelle an, die bundesweit verfügbar sind.

Was ist der Unterschied zwischen WEG-Verwaltung und Mietverwaltung?

Die WEG-Verwaltung kümmert sich um das Gemeinschaftseigentum einer Wohnungseigentümergemeinschaft: Treppenhaus, Fassade, Heizung, Außenanlagen. Sie wird von den Eigentümern gemeinsam beauftragt und aus dem Hausgeld finanziert. Die Mietverwaltung dagegen betreut ein einzelnes Mietobjekt im Auftrag des Vermieters: Mietersuche, Mietinkasso, Nebenkostenabrechnung, Instandhaltung. Wer eine Eigentumswohnung besitzt und vermietet, benötigt also potenziell beide Formen der Verwaltung. Einen ausführlichen Überblick über die verschiedenen Verwaltungsarten bietet unser Ratgeber zu den Arten von Hausverwaltungen.

Wie läuft ein Verwalterwechsel in der WEG ab?

Seit der WEG-Reform 2020 kann der Verwalter jederzeit mit einfacher Mehrheit abberufen werden, ohne dass ein wichtiger Grund vorliegen muss (§26 Abs. 3 WEG). Der Verwaltervertrag endet spätestens sechs Monate nach der Abberufung. Die Eigentümer stimmen auf der nächsten ETV oder per Umlaufbeschluss über die Abberufung des alten und die Bestellung eines neuen Verwalters ab. Die neue Verwaltung übernimmt dann die Buchhaltung, die Unterlagen und die laufenden Verträge.

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