WEG-Sanierung und Modernisierung: Was Eigentümergemeinschaften 2026 wissen müssen

Sanierungen in Eigentümergemeinschaften sind komplex – von der Beschlussfassung bis zur Kostenverteilung. Dieser Ratgeber erklärt die rechtlichen Grundlagen, Mehrheitsanforderungen und Fördermöglichkeiten für WEG-Sanierungen.

Redaktionshinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Gesetzliche Regelungen, insbesondere zum WEG und zu Förderprogrammen, können sich ändern. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an einen zugelassenen Rechtsanwalt oder Steuerberater.

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Auf einen Blick

  • Instandhaltung, Instandsetzung, modernisierende Instandsetzung und Modernisierung folgen unterschiedlichen Mehrheitsregeln nach WEG
  • Bauliche Veränderungen erfordern seit der WEG-Reform 2020 eine doppelt qualifizierte Mehrheit (mehr als 2/3 der Stimmen und mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile)
  • Die Instandhaltungsrücklage ist das zentrale Finanzierungsinstrument — 80 % der WEG-Eigentümer halten die eigenen Rücklagen für nicht ausreichend (Matera-Newsletter-Umfrage, November 2025)
  • Hausverwaltungen wie Matera begleiten WEG-Sanierungen mit über 70 festangestellten Experten, darunter Bauexperten mit jahrelanger Erfahrung in großen Sanierungsprojekten.

Sanierungen und Modernisierungen gehören zu den folgenreichsten Entscheidungen, die eine Wohnungseigentümergemeinschaft treffen kann. Laut einer Umfrage in der Matera-Newsletter-Community interessieren sich 27 % der WEG-Mitglieder für Sanierung und Instandhaltung als wichtigstes Verwaltungsthema — und 29 % der Befragten gaben an, dass Streit über Sanierungsmaßnahmen in ihrer WEG am häufigsten vorkommt. Dabei geht es nicht nur um technische Fragen, sondern um Rechtssicherheit, Finanzierung und das Zusammenleben in der Gemeinschaft. In Deutschland gibt es rund 9,3 Millionen Eigentumswohnungen in etwa 427.000 WEGs (Zensus 2024) — die große Mehrheit dieser Gebäude ist sanierungsbedürftig oder steht vor energetischen Anforderungen durch das Gebäudeenergiegesetz.

Instandhaltung, Sanierung und Modernisierung: Was ist der Unterschied?

Die Begriffe werden im Alltag oft synonym verwendet, haben im WEG-Recht jedoch unterschiedliche Bedeutungen und lösen unterschiedliche rechtliche Konsequenzen aus. Wer die Abgrenzung nicht kennt, riskiert fehlerhafte Beschlüsse und spätere Anfechtungen.

Begriff Definition Beispiele Rechtliche Grundlage
Instandhaltung Vorbeugende Maßnahmen, um den bestehenden Zustand zu erhalten und Schäden zu verhindern Dachrinnenreinigung, regelmäßige Fassadeninspektion, Wartung der Heizungsanlage §19 WEG (ordnungsgemäße Verwaltung)
Instandsetzung Wiederherstellung des ursprünglichen, funktionsfähigen Zustands nach einem Schaden oder Verschleiß Dachreparatur nach Sturmschaden, Erneuerung defekter Leitungen, Austausch einer kaputten Heizung §19 WEG (ordnungsgemäße Verwaltung)
Modernisierende Instandsetzung Instandsetzungsmaßnahme, bei der gleichzeitig der Standard verbessert wird — technisch eine Instandsetzung, die dem Stand der Technik entspricht Austausch alter Fenster gegen moderne Isolierverglasung, Erneuerung der Heizung mit effizientem Brennwertkessel §20 Abs. 1 WEG
Modernisierung (bauliche Veränderung) Maßnahmen, die über die Instandhaltung hinausgehen und das Gemeinschaftseigentum verändern oder verbessern, ohne dass eine Instandsetzungspflicht besteht Einbau eines Aufzugs, Anbringung einer Photovoltaikanlage, Erweiterung von Gemeinschaftsflächen §20, §21 WEG

Die Unterscheidung ist für die Praxis entscheidend: Instandhaltung und Instandsetzung gehören zur gesetzlichen Pflicht der Gemeinschaft und können mit einfacher Mehrheit beschlossen werden. Modernisierungen als bauliche Veränderungen unterliegen strengeren Mehrheitsanforderungen.

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Gut zu wissen:
Nicht jede Verbesserung ist automatisch eine Modernisierung im Rechtssinne. Wenn bei einer notwendigen Instandsetzung der technische Standard angehoben wird — etwa weil die ursprüngliche Bauweise nicht mehr erhältlich ist — spricht das WEG von „modernisierender Instandsetzung", die wie eine Instandsetzung behandelt wird.

Welche Mehrheiten sind für Sanierungsmaßnahmen erforderlich?

Die erforderliche Mehrheit hängt direkt von der Art der Maßnahme ab. Die WEG-Reform 2020 (WEMoG) hat die Mehrheitsregeln grundlegend neu geordnet. Für viele bauliche Veränderungen, die früher Einstimmigkeit erforderten, reicht heute eine doppelt qualifizierte Mehrheit.

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Gut zu wissen:
Die doppelt qualifizierte Mehrheit nach §21 WEG bedeutet zwei gleichzeitig zu erfüllende Bedingungen: mehr als zwei Drittel der in der Versammlung abgegebenen Stimmen und mehr als die Hälfte aller Miteigentumsanteile (MEA) der gesamten Gemeinschaft. Beide Quoren müssen gleichzeitig erreicht werden.
Maßnahme Erforderliche Mehrheit Rechtliche Grundlage
Instandhaltung und Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums Einfache Mehrheit §19 WEG
Modernisierende Instandsetzung (entspricht dem Stand der Technik) Einfache Mehrheit §20 Abs. 1 WEG
Privilegierte Maßnahmen auf Verlangen eines Eigentümers (Barrierefreiheit, Ladeinfrastruktur E-Mobilität, Glasfaseranschluss, Einbruchschutz) Anspruch des einzelnen Eigentümers, Umsetzung durch Mehrheitsbeschluss §20 Abs. 2 WEG
Bauliche Veränderungen des Gemeinschaftseigentums (Normalfall) Doppelt qualifizierte Mehrheit: >2/3 der abgegebenen Stimmen UND >1/2 aller MEA §21 WEG
Grundlegende Umgestaltung der Anlage oder Maßnahmen mit unverhältnismäßigen Kosten Allstimmigkeit (alle Eigentümer) §21 Abs. 4 WEG

Ein häufiger Fehler in der Praxis: Beschlüsse werden mit falscher Mehrheit gefasst. Wird eine Modernisierungsmaßnahme wie eine einfache Instandsetzung behandelt und nur mit einfacher Mehrheit beschlossen, ist der Beschluss anfechtbar. Die Einordnung der Maßnahme muss vor der Eigentümerversammlung sorgfältig geprüft werden. Weitere Informationen zum Ablauf der Versammlung finden Sie im Artikel zum Eigentümerversammlung Ablauf.

Wie werden Sanierungskosten auf die Eigentümer verteilt?

Die Kostentragung richtet sich nach dem Miteigentumsanteil (MEA) — dem Schlüssel, der im Grundbuch und in der Teilungserklärung festgelegt ist. Grundsätzlich trägt jeder Eigentümer die Kosten für Instandhaltung und Sanierung des Gemeinschaftseigentums entsprechend seinem MEA. Ein Eigentümer mit 150/1000-MEA trägt also 15 % der Gesamtkosten.

Bei baulichen Veränderungen nach §21 WEG gelten abweichende Regelungen: Wer gegen eine Maßnahme gestimmt hat, muss sich an den Kosten nicht beteiligen, solange die Kosten nicht auf ihn umgelegt werden. Profitiert er jedoch von der Maßnahme (etwa durch Nutzung einer neu errichteten Anlage), kann er nachträglich zur Kostenbeteiligung herangezogen werden.

Für die Finanzierung stehen der WEG grundsätzlich drei Wege offen. Der erste Weg ist die Entnahme aus der Instandhaltungsrücklage, sofern ausreichende Mittel vorhanden sind. Der zweite Weg ist die Erhebung einer Sonderumlage — einer einmaligen Zusatzzahlung der Eigentümer für eine konkrete Maßnahme. Wie eine Sonderumlage WEG beschlossen und abgewickelt wird, erklärt der verlinkte Artikel. Der dritte Weg ist die Aufnahme eines WEG-Darlehens, das seit der WEG-Reform 2020 erleichtert wurde.

Das Hausgeld enthält regulär den monatlichen Beitrag zur Instandhaltungsrücklage. Es bildet damit die Grundlage für die Finanzierung langfristiger Sanierungsmaßnahmen. Bei größeren Projekten reicht dieser laufende Beitrag häufig nicht aus — dann kommen Sonderumlage oder Darlehen ins Spiel.

Wenn Sanierungsmaßnahmen gefördert werden (z.B. durch KfW-Programme), reduziert sich die tatsächliche Kostenlast für die Gemeinschaft erheblich. Fördermittel fließen in der Regel auf das Gemeinschaftskonto und werden nach MEA-Schlüssel oder nach einem gesonderten Verteilungsschlüssel angerechnet.

Die Instandhaltungsrücklage: Warum sie für Sanierungen entscheidend ist

Die Instandhaltungsrücklage — gesetzlich vorgeschrieben nach §19 Abs. 2 Nr. 4 WEG — ist das zentrale Finanzierungspolster der WEG für Sanierungen. Laut einer Umfrage in der Matera-Newsletter-Community halten 80 % der WEG-Eigentümer die Rücklagen ihrer Gemeinschaft für nicht ausreichend (November 2025). Das ist ein strukturelles Problem: Zu niedrige Rücklagen zwingen Gemeinschaften im Schadensfall zur kurzfristigen Sonderumlage oder zu Krediten.

Die Höhe der Rücklage ist gesetzlich nicht exakt vorgeschrieben. Als Richtwerte haben sich verschiedene Berechnungsmodelle etabliert, darunter die Peterssche Formel, die die Rücklage als prozentualen Anteil der Herstellungskosten des Gebäudes berechnet. Für ein durchschnittliches Mehrfamilienhaus gelten Richtwerte zwischen 0,8 und 1,0 % der Herstellungskosten pro Jahr als Ausgangspunkt. Wie die Instandhaltungsrücklage konkret berechnet wird, erklärt der Artikel Instandhaltungsrücklage berechnen.

Für die Praxis der Sanierungsplanung gilt: Die Rücklage sollte regelmäßig auf ihre Angemessenheit überprüft werden. Faktoren wie Gebäudealter, Zustand der Hauptbestandteile (Dach, Fassade, Heizung) und geplante Maßnahmen beeinflussen den tatsächlichen Bedarf. Eine professionelle Hausverwaltung erstellt dafür oft einen Instandhaltungsplan, der die voraussichtlichen Maßnahmen und Kosten für die nächsten 10 bis 15 Jahre aufzeigt.

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Gut zu wissen:
Die Instandhaltungsrücklage gehört zum Gemeinschaftsvermögen und wird nicht zurückgezahlt, wenn ein Eigentümer seine Wohnung verkauft. Sie geht auf den Käufer über. Beim Kauf einer Eigentumswohnung lohnt es sich deshalb, den Kontostand der Rücklage zu prüfen.

Förderprogramme für WEG-Sanierungen 2026 (KfW, BEG)

WEGs können bei energetischen Sanierungen und bestimmten Modernisierungsmaßnahmen erhebliche Fördermittel in Anspruch nehmen. Das wichtigste Programm ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz, die über die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) und das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) abgewickelt wird.

KfW-Programm 261 — Bundesförderung für effiziente Gebäude (Kredit)

Das Programm fördert die Sanierung von Wohngebäuden zum KfW-Effizienzhaus-Standard. Je nach erreichtem Effizienzhaus-Niveau variieren Kreditbetrag und Tilgungszuschuss. WEGs können den Kredit für Gesamtsanierungen oder Einzelmaßnahmen (z.B. Dämmung, Heizungsaustausch, Fenstererneuerung) beantragen. Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden — nachträgliche Förderung ist ausgeschlossen.

KfW-Programm 455-B — Altersgerecht Umbauen (Zuschuss)

Dieses Programm fördert Maßnahmen zur Barrierefreiheit, etwa den Einbau eines Aufzugs oder den barrierefreien Umbau von Gemeinschaftsflächen. Für WEGs ist dies besonders relevant, da privilegierte Maßnahmen nach §20 Abs. 2 WEG (Barrierefreiheit) auf Antrag eines einzelnen Eigentümers umgesetzt werden müssen.

Wichtige Hinweise zur Förderantragstellung:

Förderprogramme und ihre Konditionen ändern sich regelmäßig. Vor jeder Planung empfiehlt sich eine Prüfung der aktuellen Förderbedingungen direkt bei der KfW (kfw.de) oder beim BAFA. Für größere Sanierungsvorhaben ist die Einbindung eines zertifizierten Energieberaters (Effizienz-Experte) oft Pflichtvoraussetzung für die Förderung. Die Kosten für den Energieberater sind selbst förderfähig.

Laut einer Umfrage in der Matera-Newsletter-Community haben 50 % der WEG-Eigentümer eine energetische Sanierung geplant (Oktober 2024). Der Handlungsdruck steigt durch die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), das für Bestandsgebäude schrittweise höhere energetische Standards vorschreibt.

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Gut zu wissen:
Für WEGs mit großen Wohneinheiten lohnt es sich, Förderprogramme auf Landes- und kommunaler Ebene zusätzlich zu prüfen. Viele Bundesländer haben eigene Ergänzungsprogramme, die mit der BEG kombiniert werden können. Zuständige Anlaufstellen sind die Verbraucherzentralen oder regionale Energieagenturen.

Schritt für Schritt: Wie läuft ein Sanierungsprojekt in der WEG ab?

Ein Sanierungsprojekt in der WEG folgt einem typischen Ablauf, der mehrere Monate bis Jahre in Anspruch nehmen kann. Die frühzeitige Planung und klare Kommunikation zwischen Eigentümern, Verwaltung und Handwerkern sind entscheidend für den Erfolg.

Schritt 1: Bedarfsanalyse und Zustandserfassung

Am Anfang steht die technische Bestandsaufnahme. Für größere Maßnahmen empfiehlt sich ein unabhängiges Sachverständigengutachten, das den Zustand der relevanten Gebäudebestandteile bewertet und den Handlungsbedarf priorisiert. Bei energetischen Sanierungen ist ein Energieausweis oder ein Energieberatungsbericht die Grundlage.

Schritt 2: Planung und Kostenermittlung

Auf Basis der Bestandsaufnahme werden Leistungsbeschreibungen erstellt und Angebote eingeholt. Mindestens drei Vergleichsangebote gelten als Standard. Die Hausverwaltung koordiniert in dieser Phase die Kommunikation mit Fachplanern und bereitet den Wirtschaftsplan oder eine Sonderumlage vor.

Schritt 3: Beschlussfassung in der Eigentümerversammlung

Die geplante Maßnahme wird in der Eigentümerversammlung vorgestellt und beschlossen. Dabei muss die korrekte Mehrheit für die jeweilige Maßnahmenart erreicht werden (siehe Tabelle im Abschnitt zu Mehrheiten). Wichtig: Alle relevanten Unterlagen (Angebote, Kostenschätzungen, Fördermöglichkeiten) sollten den Eigentümern vor der Versammlung zugänglich gemacht werden.

Schritt 4: Vergabe und Vertragsabschluss

Nach dem Beschluss schließt die Hausverwaltung im Namen der WEG den Werkvertrag ab. Bei größeren Projekten ist ein professionelles Vertragswerk mit klaren Regelungen zu Gewährleistung, Abnahme und Zahlungsplan erforderlich.

Schritt 5: Baubegleitung und Qualitätssicherung

Während der Ausführung überwacht die Hausverwaltung oder ein beauftragter Bauleiter den Fortschritt und die Qualität. Laut einer CRES-Studie 2025 (ivd.net) berechnen rund 95 % der Hausverwaltungen die Bauüberwachung separat — mit etwa 3 bis 5 % der Bausumme. Carl-Christian Franzen, stellvertretender Vorsitzender IVD Nord, bestätigt: „Hausverwaltungen übernehmen heute Funktionen, die von Begleitungen von Sanierungen und Energieberatung über umfassende Verwaltungsaufgaben bis hin zu Notfallmanagement reichen."

Schritt 6: Abnahme, Abrechnung und Dokumentation

Nach Abschluss der Arbeiten erfolgt die förmliche Abnahme. Mängel werden protokolliert und Nachbesserungen eingefordert. Die endgültige Abrechnung wird in der Jahresabrechnung (§28 WEG) transparent dargestellt.

Häufige Fehler bei WEG-Sanierungen

Achtung: Diese Fehler führen in der Praxis häufig zu Anfechtungen, Kostensteigerungen oder rechtlichen Auseinandersetzungen in der WEG:

  • Falsche Einordnung der Maßnahme: Eine Modernisierung wird wie eine Instandsetzung behandelt und mit einfacher Mehrheit beschlossen. Der Beschluss ist anfechtbar — die Maßnahme muss neu beschlossen werden.
  • Unvollständige Beschlussvorlage: Fehlende Kostenschätzungen, keine Angebote, kein Finanzierungsplan. Eigentümer können nicht fundiert abstimmen; der Beschluss ist angreifbar.
  • Förderantrag nach Baubeginn: KfW- und BEG-Förderungen setzen voraus, dass kein Baubeginn vor Antragstellung erfolgt. Wer zu früh beginnt, verliert die Förderung vollständig.
  • Unzureichende Rücklage bei Notfallreparaturen: Ist die Instandhaltungsrücklage zu niedrig, muss kurzfristig eine Sonderumlage erhoben werden — das erzeugt Druck, Streit und Liquiditätsprobleme für einzelne Eigentümer.
  • Fehlende Beauftragung eines Sachverständigen: Ohne fachkundige Begleitung bei der Abnahme werden Mängel übersehen. Gewährleistungsansprüche können verfallen, bevor die Mängel erkannt werden.
  • Keine schriftliche Dokumentation: Beschlüsse, Verträge und Abnahmeprotokolle müssen vollständig archiviert werden. Lücken in der Dokumentation erschweren spätere Rechtsstreitigkeiten erheblich.

Matera als Hausverwaltung bei Sanierungsprojekten

Matera bietet drei Betreuungsmodelle für WEGs an, die sich in Umfang und Verfügbarkeit unterscheiden. Bei Sanierungsprojekten ist die Einbindung einer professionellen Verwaltung aus mehreren Gründen sinnvoll: Beschlussmanagement, Ausschreibungskoordination, Fördermittelrecherche und Baubegleitung sind komplexe Aufgaben, die Erfahrung und Zeit erfordern.

Die Matera Vollverwaltung ist vor Ort in Berlin, Hamburg, Köln, München, Frankfurt am Main und Stuttgart verfügbar. Jede WEG erhält dabei einen persönlichen, zertifizierten Hausverwalter nach §26a WEG als Ansprechpartner. Im Hintergrund arbeitet ein Team von über 70 festangestellten Experten — darunter Juristen, Buchhalter und Bauexperten. Gerade bei Sanierungsprojekten sind die Bauexperten im Team ein relevanter Vorteil: Sie können bei der Einschätzung von Angeboten, der Baubegleitung und der Abnahme unterstützen. Für WEGs in Hamburg oder anderen Städten mit Vollverwaltungsangebot bietet die Hausverwaltung Hamburg weitere standortspezifische Informationen.

Die Fernverwaltung mit Matera umfasst denselben Leistungsumfang. Der einzige Unterschied: Die Kommunikation läuft per Telefon, E-Mail oder Videocall statt vor Ort. Sie ist bundesweit verfügbar und damit für WEGs außerhalb der Vollverwaltungsstädte zugänglich.

Die Unterstützte Selbstverwaltung richtet sich an Gemeinschaften, in denen ein Miteigentümer das Verwalteramt selbst übernimmt. Matera stellt dabei Plattform, WEG-Bankkonto, Buchhaltungstools, Dokumentenmanagement und ein Expertenteam zur Unterstützung bereit — bundesweit. Für WEGs mit vielen Einheiten, die eine professionelle Verwaltungsunterstützung benötigen, gibt es außerdem einen eigenen Bereich zu Hausverwaltung große WEGs. Matera betreut insgesamt über 10.000 Wohneinheiten in Deutschland.

Fazit

WEG-Sanierungen sind rechtlich, finanziell und organisatorisch anspruchsvoll. Die korrekte Einordnung einer Maßnahme als Instandsetzung, modernisierende Instandsetzung oder bauliche Veränderung entscheidet über die erforderliche Mehrheit — und damit über die Rechtssicherheit des Beschlusses. Die Instandhaltungsrücklage bildet das finanzielle Fundament; wer sie unterschätzt, riskiert kurzfristige Sonderumlagen und Konflikte in der Gemeinschaft. Förderprogramme wie die BEG können die Kostenlast erheblich reduzieren — müssen aber vor Baubeginn beantragt werden. Eine strukturierte Planung, fachkundige Begleitung und sorgfältige Dokumentation sind die Voraussetzungen dafür, dass ein Sanierungsprojekt in der WEG zu einem guten Ergebnis kommt.

FAQ: Häufige Fragen zu WEG-Sanierung und Modernisierung

Welche Mehrheit braucht man in der WEG für eine energetische Sanierung der Fassade?

Das hängt davon ab, ob eine Instandsetzungspflicht besteht. Muss die Fassade ohnehin saniert werden und wird dabei der energetische Standard verbessert, handelt es sich um eine modernisierende Instandsetzung nach §20 Abs. 1 WEG — einfache Mehrheit reicht. Soll die Fassade allein aus energetischen Gründen gedämmt werden, ohne dass eine Schäden vorliegen, ist es eine bauliche Veränderung nach §21 WEG und erfordert eine doppelt qualifizierte Mehrheit (mehr als zwei Drittel der abgegebenen Stimmen und mehr als die Hälfte aller Miteigentumsanteile).

Kann ein einzelner Eigentümer eine Ladestation für sein Elektroauto in der WEG-Tiefgarage verlangen?

Ja. Der Einbau einer Ladeinfrastruktur für Elektromobilität gehört zu den sogenannten privilegierten Maßnahmen nach §20 Abs. 2 WEG. Jeder Eigentümer hat einen Anspruch darauf, dass die WEG diesen Einbau gestattet. Die Kosten trägt in der Regel der antragstellende Eigentümer.

Was passiert, wenn die WEG-Rücklage für eine dringende Sanierung nicht ausreicht?

Die WEG muss dann eine Sonderumlage erheben — ein Beschluss mit einfacher Mehrheit reicht dafür aus, da die Sonderumlage zur ordnungsgemäßen Verwaltung gehört. Alternativ kann die WEG seit der Reform 2020 auch ein gemeinschaftliches Darlehen aufnehmen. Bei akutem Handlungsbedarf (z.B. Dachschaden nach Sturm) kann der Verwalter in Notfällen auch ohne vorherigen Beschluss handeln.

Müssen alle Eigentümer einer Sanierungsmaßnahme zustimmen, damit sie durchgeführt werden kann?

Nein — nur bei einer grundlegenden Umgestaltung der Anlage oder bei Maßnahmen mit unverhältnismäßigen Kosten ist Allstimmigkeit (Zustimmung aller Eigentümer) erforderlich. Für die meisten Sanierungsmaßnahmen reicht eine einfache oder doppelt qualifizierte Mehrheit. Eigentümer, die gegen eine bauliche Veränderung gestimmt haben, müssen sich an den Kosten nicht zwingend beteiligen — können aber von der Nutzung ausgeschlossen werden.

Welche Rolle spielt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) bei WEG-Sanierungen?

Das GEG regelt energetische Mindestanforderungen für Gebäude. Für Bestandsgebäude gelten Anforderungen bei bestimmten Auslöseereignissen (z.B. Heizungsaustausch oder Sanierung von mehr als 10 % eines Bauteils). WEGs müssen bei Sanierungsprojekten prüfen, ob GEG-Anforderungen greifen — andernfalls drohen Bußgelder oder nachträgliche Sanierungspflichten.

Wie lange dauert ein typisches Sanierungsprojekt in einer WEG vom Beschluss bis zur Fertigstellung?

Die Dauer variiert stark nach Umfang und Komplexität. Kleinere Maßnahmen wie eine Dachreparatur können innerhalb weniger Wochen abgeschlossen sein. Größere Projekte wie eine Fassadendämmung mit Fördermittelantrag, Ausschreibung, Beschlussfassung und Ausführung dauern typischerweise 12 bis 24 Monate — bei Fördermittelanträgen über die KfW kann allein die Bearbeitungszeit mehrere Wochen betragen.

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