Hausverwaltung Aufgaben: Was eine WEG-Verwaltung leistet

Die Hausverwaltung übernimmt zentrale Aufgaben für Wohnungseigentümergemeinschaften. Dieser Ratgeber zeigt, was eine Hausverwaltung leistet, welche Pflichten sie hat und wie sich ihr Aufgabenspektrum unterscheidet.

Redaktionshinweis: Dieser Ratgeber wurde von der Redaktion bestehausverwaltung.com auf Basis öffentlich zugänglicher Daten erstellt: dem Wohnungseigentumsgesetz, Branchenberichten von VDIV und IVD sowie Fachliteratur zum WEG-Recht.

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Auf einen Blick

  • Die Aufgaben einer Hausverwaltung gliedern sich in drei Bereiche: kaufmännisch, technisch, rechtlich
  • Rechtliche Grundlage ist §27 WEG, der die gesetzlichen Pflichten des Verwalters festlegt
  • Rund 90 % der WEGs in Deutschland werden von einer professionellen Verwaltung betreut, 10 % verwalten sich selbst
  • Seit der WEG-Reform 2020 haben WEGs mit drei oder mehr Eigentümern Anspruch auf einen zertifizierten Verwalter nach §26a WEG

Die Hausverwaltung ist für viele WEG-Eigentümer ein Black Box: Man zahlt monatlich Verwaltungsgebühren, aber was genau tut die Verwaltung eigentlich? Dieser Ratgeber gibt einen umfassenden Überblick über die Aufgaben einer Hausverwaltung, von der Buchhaltung über die Organisation der Eigentümerversammlung bis zur Koordination von Sanierungen

Was ist eine Hausverwaltung?

Die Hausverwaltung ist die Organisation, die im Auftrag der Wohnungseigentümergemeinschaft das Gemeinschaftseigentum betreut. Sie kümmert sich um alle kaufmännischen, technischen und rechtlichen Aufgaben, die zur ordnungsgemäßen Verwaltung nach §19 WEG gehören. Die Hausverwaltung wird von der Eigentümerversammlung durch Mehrheitsbeschluss bestellt (§26 WEG) und schließt mit der WEG einen Verwaltervertrag ab.

Es gibt verschiedene Formen der Hausverwaltung, die jeweils unterschiedliche Aufgabenspektren abdecken:

Verwaltungsart Was wird verwaltet Auftraggeber
WEG-Verwaltung Gemeinschaftseigentum einer Wohnungseigentümergemeinschaft Die WEG (alle Eigentümer gemeinsam)
Mietverwaltung Einzelne vermietete Immobilie Der Eigentümer/Vermieter
Sondereigentumsverwaltung (SEV) Einzelne vermietete Eigentumswohnung innerhalb einer WEG Der einzelne Eigentümer
Selbstverwaltung Gemeinschaftseigentum, aber durch einen Miteigentümer statt externen Verwalter Die WEG (intern)

Einen detaillierten Überblick bietet unser Ratgeber zu den Arten von Hausverwaltungen.

Kaufmännische Aufgaben der Hausverwaltung

Der kaufmännische Bereich ist der umfangreichste Aufgabenblock einer Hausverwaltung. Er umfasst alle finanziellen und administrativen Tätigkeiten rund um das Gemeinschaftseigentum.

Aufgabe Details
Wirtschaftsplan erstellen Jährliche Planung der erwarteten Einnahmen und Ausgaben der WEG
Jahresabrechnung erstellen Gegenüberstellung der tatsächlichen Kosten mit den geleisteten Vorauszahlungen
Hausgeld-Einzug Monatliche Einziehung der Hausgeldzahlungen von allen Eigentümern
Zahlungen abwickeln Bezahlung aller Rechnungen (Handwerker, Dienstleister, Versicherungen)
Erhaltungsrücklage verwalten Ansparung und separates Konto für künftige Sanierungen
Mahnwesen Mahnverfahren bei Zahlungsrückständen einzelner Eigentümer
Buchhaltung Ordnungsgemäße Dokumentation aller Einnahmen und Ausgaben
Steuerliche Unterlagen Vorbereitung von Belegen für die Einkommensteuererklärung der Eigentümer
Bankkonto führen Separates WEG-Zahlungskonto verwalten
Versicherungen managen Gebäudeversicherung abschließen, Schadensmeldungen bearbeiten
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Gut zu wissen:
Der Wirtschaftsplan muss so gestaltet sein, dass alle laufenden Kosten und eine angemessene Erhaltungsrücklage abgedeckt sind. Die Jahresabrechnung muss nach §28 WEG bis zum Ende des dem Wirtschaftsjahr folgenden Jahres erstellt werden, in der Praxis also meist innerhalb von sechs Monaten nach Jahresende.

Technische Aufgaben der Hausverwaltung

Die technischen Aufgaben betreffen den physischen Zustand des Gebäudes und seiner Anlagen. Die Hausverwaltung sorgt dafür, dass das Gemeinschaftseigentum funktionsfähig und sicher bleibt.

Aufgabe Details
Instandhaltung koordinieren Regelmäßige Wartung von Heizung, Aufzug, Rauchmeldern, Hydranten
Reparaturen organisieren Handwerker beauftragen, Schäden am Gemeinschaftseigentum beheben
Gebäudebegehungen Regelmäßige Kontrolle des Zustands (Dach, Fassade, Keller, Garten)
Handwerker auswählen Angebote einholen, Aufträge vergeben, Qualität überwachen
Sanierungsprojekte leiten Vorbereitung, Ausschreibung und Überwachung größerer Maßnahmen
Schadenabwicklung Meldung an Versicherung, Koordination der Reparaturen, Dokumentation
Verkehrssicherungspflicht Sicherstellen, dass das Gebäude keine Gefahr für Bewohner und Dritte darstellt (z.B. Winterdienst, Beleuchtung)
Energetische Maßnahmen Begleitung von Modernisierungen nach GEG (Gebäudeenergiegesetz)

Verkehrssicherungspflicht

Ein besonders wichtiger Bereich ist die Verkehrssicherungspflicht. Die Hausverwaltung muss dafür sorgen, dass weder Bewohner noch Dritte durch mangelhaften Zustand des Gebäudes zu Schaden kommen. Dazu gehören:

  • Winterdienst (Räumen und Streuen von Zuwegen)
  • Ausreichende Beleuchtung in Treppenhäusern und Fluren
  • Sicherheit von Spielplätzen und Gemeinschaftsanlagen
  • Kontrolle von Bäumen auf Windbruchgefahr
  • Funktionsfähigkeit von Brandschutzeinrichtungen

Wird diese Pflicht verletzt, haftet die WEG bzw. die Hausverwaltung für entstandene Schäden.

Rechtliche Aufgaben der Hausverwaltung

Die rechtlichen Aufgaben sind der formal anspruchsvollste Teil der Hausverwaltung. Fehler in diesem Bereich können zu Anfechtung von Beschlüssen oder Haftungsrisiken führen.

Aufgabe Details
Eigentümerversammlung einberufen Jährliche ETV mit mindestens 3 Wochen Vorlauf (§24 Abs. 4 WEG)
ETV leiten und protokollieren Versammlungsleitung, Dokumentation, Unterschriften
Beschlüsse umsetzen Ausführung der auf der ETV getroffenen Entscheidungen
Beschluss-Sammlung führen Archivierung aller Beschlüsse (§24 Abs. 7 WEG)
Hausordnung durchsetzen Aufsicht über Einhaltung der Regeln im Gemeinschaftseigentum
WEG vertreten Vertretung gegenüber Dritten (Behörden, Gerichte, Dienstleister)
WEG-Recht beachten Einhaltung des WEG-Gesetzes und der Teilungserklärung
Rechtsstreitigkeiten führen Führung von Gerichtsverfahren im Namen der WEG
Mutationen bearbeiten Verwaltung von Eigentümerwechseln
Zustimmung zu Wohnungsverkäufen Wenn in der Teilungserklärung vorgesehen, prüft der Verwalter die Zustimmungsvoraussetzungen
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Achtung:
Der Verwalter hat eine umfassende Treuepflicht gegenüber der WEG. Er darf nicht für eigene Vorteile handeln, keine Gefälligkeiten annehmen und muss Interessenskonflikte offenlegen. Verstöße gegen diese Pflicht können zur sofortigen Abberufung und Schadensersatzforderungen führen.

Was gehört NICHT zu den Aufgaben einer Hausverwaltung?

Genauso wichtig wie die Aufgaben der Hausverwaltung ist das Wissen darüber, was NICHT zu ihren Pflichten gehört. Typische Irrtümer:

Maßnahmen am Sondereigentum: Reparaturen innerhalb einer Wohnung (z.B. defekter Wasserhahn, kaputte Fliesen) sind Sache des Eigentümers, nicht der Hausverwaltung. Eine Ausnahme gilt, wenn der Schaden auch das Gemeinschaftseigentum betrifft.

Hausmeistertätigkeiten: Die Hausverwaltung ist nicht für praktische Pflegearbeiten zuständig (Kehren, Putzen, Rasen mähen). Diese Aufgaben werden an einen Hausmeister oder Dienstleister vergeben, den die Verwaltung im Auftrag der WEG beauftragt.

Streitigkeiten zwischen Eigentümern: Konflikte zwischen einzelnen Eigentümern (z.B. Lärmbeschwerden, Nachbarschaftsstreit) muss die Verwaltung nicht lösen. Sie kann vermitteln, aber nicht schlichten.

Individuelle Anliegen: Die Hausverwaltung arbeitet für die WEG als Ganzes, nicht für einzelne Eigentümer. Anfragen zu Sonderthemen oder persönlichen Bauvorhaben sind keine Verwaltungsaufgabe.

Unterschied zwischen Hausverwalter und Hausmeister

Ein häufiger Irrtum: Hausverwalter und Hausmeister sind dasselbe. Tatsächlich übernehmen beide unterschiedliche Funktionen.

Aufgabe Hausverwalter Hausmeister
Buchhaltung, Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung
Eigentümerversammlung organisieren
Rechtliche Vertretung der WEG
Koordination von Handwerkern
Reinigung Treppenhaus
Winterdienst
Kleinreparaturen (z.B. Glühbirnen)
Gartenpflege
Müllentsorgung

Hausverwalter und Hausmeister ergänzen sich: Der Verwalter beauftragt den Hausmeister im Auftrag der WEG und überwacht dessen Arbeit. Der Hausmeister wiederum meldet Schäden und Auffälligkeiten an den Verwalter.

Pflichten nach §27 WEG im Detail

Das Wohnungseigentumsgesetz regelt in §27 die gesetzlichen Pflichten des Verwalters. Dazu gehören:

  1. Beschlüsse der Wohnungseigentümer durchführen — Der Verwalter setzt die auf der ETV beschlossenen Maßnahmen um
  2. Für die Durchführung der Hausordnung sorgen — Überwachung und Durchsetzung der Regeln
  3. Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen veranlassen — Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum koordinieren
  4. In dringenden Fällen sonstige zur Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums erforderliche Maßnahmen treffen — Notmaßnahmen bei akuten Schäden
  5. Lasten und Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums einziehen und verwalten — Hausgeldverwaltung
  6. Fällige Kosten und Lasten begleichen — Rechnungen bezahlen
  7. Eine Gesamtabrechnung erstellen — Jahresabrechnung
  8. Einen Wirtschaftsplan aufstellen — Budget für das kommende Jahr

Darüber hinaus definiert §26a WEG die Zertifizierungsanforderungen an den Verwalter (IHK-Prüfung).

Welche Aufgaben übernimmt die Matera Hausverwaltung

Je nach Betreuungsmodell übernimmt die Hausverwaltung Matera mehr oder weniger Aufgaben für die WEG. Welches Modell am besten für Ihre WEG geeignet ist, finden Sie am besten im direkten Gespräch mit dem Anbieter heraus. Hier sind zwei Varianten, die sich in Umfang, Preis und Verantwortlichkeit unterscheiden:

Matera Vollverwaltung: Ein IHK-zertifizierter Hausverwalter nach §26a WEG übernimmt alle kaufmännischen, technischen und rechtlichen Aufgaben der WEG. Dazu gehören die Erstellung von Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung, die Organisation und Durchführung der Eigentümerversammlung, die Koordination von Handwerkern und Sanierungsmaßnahmen, die Verwaltung der Erhaltungsrücklage sowie die rechtliche Vertretung der WEG. Der Verwalter ist persönlich vor Ort, unterstützt von einem Team von über 70 Experten (Juristen, Buchhalter, Bauexperten). Das Modell ist in Berlin, Hamburg, Köln, München, Frankfurt und Stuttgart verfügbar und richtet sich an WEGs ab 9 Einheiten, insbesondere große WEGs mit bis zu über 300 Einheiten.

Matera unterstützte Selbstverwaltung: Die Eigentümer übernehmen die Verwaltung ihrer WEG selbst, unterstützt durch eine Plattform mit integriertem WEG-Zahlungskonto, automatischer Rechnungsverbuchung, Tools zur Organisation der Eigentümerversammlung, einem digitalen Dokumentenarchiv und Zugang zu einem Expertenteam aus Juristen und Buchhaltern. Das Modell ist bundesweit verfügbar, besonders gut für kleine und mittelgroße WEGs bis 20 Einheiten geeignet und bietet eine Haftpflichtversicherung für den Verwaltungsbeirat. Die Selbstverwaltung spart laut Matera-Angaben im Schnitt rund 30 % gegenüber einer klassischen Vollverwaltung.

Einen Überblick zu den Kosten beider Modelle bietet unser Ratgeber zu den Hausverwaltungskosten.

Fazit

Die Aufgaben einer Hausverwaltung sind vielfältig und anspruchsvoll. Vom Wirtschaftsplan über die Eigentümerversammlung bis zur Koordination von Sanierungen deckt eine professionelle Verwaltung den gesamten kaufmännischen, technischen und rechtlichen Bereich ab. Wer als Eigentümer weiß, was in den Aufgabenbereich fällt, kann die Verwaltung besser einschätzen und im Zweifel auf die Einhaltung der Pflichten bestehen. Für kleinere WEGs bietet sich auch die Selbstverwaltung mit Plattform-Unterstützung an, die unseren Ratgeber zur Hausverwaltung für kleine WEGs erklärt.

FAQ: Häufige Fragen zu den Aufgaben einer Hausverwaltung

Was sind die wichtigsten Aufgaben einer Hausverwaltung?

Die Hauptaufgaben gliedern sich in drei Bereiche: kaufmännisch (Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Hausgeld-Einzug), technisch (Instandhaltung, Reparaturen, Sanierungen) und rechtlich (Eigentümerversammlung, Beschlussumsetzung, rechtliche Vertretung). §27 WEG listet die gesetzlichen Pflichten auf.

Ist die Hausverwaltung für Reparaturen in meiner Wohnung zuständig?

Nein. Die Hausverwaltung ist nur für das Gemeinschaftseigentum verantwortlich (Dach, Fassade, Heizung, Treppenhaus). Reparaturen innerhalb der Wohnung (z.B. Wasserhähne, Innentüren) sind Sache des Eigentümers. Ausnahmen gibt es, wenn das Gemeinschaftseigentum betroffen ist (z.B. Steigleitungen).

Was ist der Unterschied zwischen Hausverwalter und Hausmeister?

Der Hausverwalter übernimmt die administrative, kaufmännische und rechtliche Betreuung der WEG. Der Hausmeister erledigt praktische Pflegearbeiten: Reinigung, Winterdienst, Kleinreparaturen, Gartenpflege. Der Verwalter beauftragt und überwacht den Hausmeister.

Wie oft muss eine Hausverwaltung berichten?

Mindestens einmal pro Jahr auf der Eigentümerversammlung durch die Jahresabrechnung. Außerdem muss sie auf Anfrage der Eigentümer Auskunft über den Zustand der WEG geben. Viele Verwaltungen bieten darüber hinaus ein Online-Portal, in dem Eigentümer jederzeit den aktuellen Stand einsehen können.

Muss eine Hausverwaltung zertifiziert sein?

Seit der WEG-Reform 2020 haben WEGs mit drei oder mehr Eigentümern Anspruch auf einen zertifizierten Verwalter nach §26a WEG. Die Zertifizierung erfolgt über eine IHK-Prüfung. Die Pflicht greift nicht rückwirkend, wird aber bei Neubestellungen angewendet.

Kann ich die Hausverwaltung abberufen, wenn sie ihre Aufgaben nicht erfüllt?

Ja. Seit der WEG-Reform 2020 kann der Verwalter jederzeit mit einfacher Mehrheit abberufen werden (§26 Abs. 3 WEG). Der Vertrag endet spätestens 6 Monate nach der Abberufung.

Welche Aufgaben übernimmt die Hausverwaltung bei Eigentümerwechsel?

Die Hausverwaltung prüft die Zustimmungserfordernisse (falls in der Teilungserklärung vorgesehen), führt die Mutation (Eigentümerwechsel) in ihren Unterlagen durch und stellt dem neuen Eigentümer alle relevanten Dokumente (Protokolle, Jahresabrechnungen, Wirtschaftsplan) zur Verfügung.

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